AGB

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Durch die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden die vertraglichen Beziehungen zwischen der BDW GmbH, der BDW Gastro Verpackungen Online-Shop www.bdw-gastroverpackungen.de (Abk. als BDW) und dem Kunden geregelt, die die Verbraucher und Unternehmer sind. 

  • Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. 
  • Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  • Gegenüber Unternehmern gilt: Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Alle Angebote von BDW sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Sie verstehen sich lediglich als Aufforderung an BDW, ein Angebot gegenüber dem Kunden abzugeben. Angaben von BDW über Maße, Gewichte, technische Daten usw. sowie Darstellungen und Abbildungen, insbesondere auf den Internetseiten von BDW oder in Katalogen, sind ebenfalls unverbindlich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vereinbarten Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar, sondern dienen lediglich der Beschreibung oder Kennzeichnung.Handelsübliche Abweichungen und solche, die auf grundrechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vereinbarten Zweck nicht beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind. Gleiches gilt für die Ersetzung von Bauteilen durch technisch mindestens Gleichwertige.

2.2 Der Vertrag kommt folgendermaßen zu Stande: Der auf der Website dargestellte Waren stellt kein Angebot im juristischen Sinne dar. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Eingabefehler können vor Absenden der Bestellung mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigt werden. Mit Mausklick auf den Bestellbutton unterbreitet der Kunde ein verbindliches Kaufangebot. Nach Eingang des Angebots des Kunden bei BDW erhält der Kunde eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang der Bestellung und deren Einzelheiten aufführt. Diese Bestätigung stellt keine Annahme des Angebots durch den Verkäufer dar. Eine Bestellung des Kunden wird ausdrücklich durch Übersendung einer entsprechenden Auftragsbestätigung oder konkludent durch Ausführung der Lieferung oder Leistung angenommen.

2.3 BDW behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie sonstigen Unterlagen vor, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden, sofern keine Eigentumsübertragung oder Übertragung von entsprechenden Rechten vereinbart wurde. Der Kunde darf diese Unterlagen nicht ohne Zustimmung von BDW Dritten zugänglich machen, vervielfältigen, bekanntgeben, selbst oder durch Dritte nutzen. Der Kunde ist verpflichtet diese Unterlagen bei Aufforderung an BDW herauszugeben und angefertigte Kopien zu vernichten, wenn diese im Rahmen der Geschäftsbeziehung nicht mehr benötigt werden.

2.4 Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert.

3. Preise und Zahlung

3.1 Alle Preise verstehen sich in EUR ab Werk zuzüglich Verpackung, der MwSt. Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen zuzüglich Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Bestellungen ab einem Mindestbestellwert von netto 96 € werden versandkostenfrei ausgeliefert. Für Lieferungen, die pro Artikelnummer die Menge von 1 Palette überschreiten, gelten individuelle Absprachen. Die Versandkosten werden Ihnen im Warenkorbsystem und auf der Bestellseite nochmals deutlich mitgeteilt. Die Lieferzeit beträgt bis zu 5 Tage. Bitte beachten Sie, dass wir uns bei Lieferungen ins Ausland, auf Inseln, Bergstationen, Festland/Talstation eine Korrektur der Versandkosten vorbehalten.

3.2 Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorlasse, Lastschrift und Paypal:

  • Vorkasse: Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in separater E-Mail und liefern die Ware nach Zahlungseingang.
  • Lastschriftverfahren: Mit Abgabe der Bestellung erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat. Über das Datum der Kontobelastung werden wir Sie mindestens einen Bankgeschäftstag im Voraus informieren (sog. Prenotification). Ein Bankgeschäftstag ist jeder Werktag mit Ausnahme von Samstagen, bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertagen sowie der 24. Und 31. Dezember eines jeden Jahres. Die Kontobelastung erfolgt nach Versand der Ware. 
  • Paypal: Um den Rechnungsbetrag über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A, 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg („PayPal“) bezahlen zu können, müssen Sie bei PayPal registriert sein, sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar nach Abgabe der Bestellung durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie im Bestellvorgang.
  • Rechnungskauf: siese Zahlungsart steht nur Unternehmen und Wiederverkäufern zur Verfügung, die uns kontaktieren oder schreiben eine E-Mail über das Kontaktformular.

4. Erfüllungsort, Versand

4.1 Soweit die Parteien nichts anderes bestimmen, ist der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von BDW.

4.2 Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von BDW.

4.3 Mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder an eines sonstigen zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen (z. B. Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand durch Umstände die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt auf den Kunden über, mit dem BDW versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt hat.

4.4 Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Erfolgt die Lagerung durch BDW, so betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufener Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

5. Lieferung

5.1 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Lieferung durch ein vom Verkäufer ausgesuchtes und beauftragtes Transportunternehmen vorgenommen wird. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass das Transportunternehmen nur bis zur Bordsteinkante liefert.

5.2 Unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Kunden, kann BDW eine Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunden seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Kann oder will der Kunde die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abnehmen, kann BDW sämtliche durch den Annahmeverzug entstehenden Mehrkosten dem Kunden gesondert in Rechnung stellen. Bei Nichtdurchführung des Auftrags aus vom Kunden zu vertretenden Gründen gelten 30% der Auftragssumme als Schadensersatz vereinbart. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass uns durch die Nichtdurchführung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5.3 BDW haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse nicht zu vertreten hat oder verursacht worden sind. Erschweren solche Ereignisse BDW die Lieferung oder Leistung wesentlich oder machen sie unmöglich und ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, ist BDW zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.Bei Behinderungen von nur vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

5.4 Soweit dem Kunden durch die Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber BDW vom Vertrag zurücktreten.

5.5 BDW ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand und/oder zusätzliche Kosten entstehen, die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweckes verwendbar ist und die Lieferung der restlichen bestellten Waren gesichert ist.

5.6 Der Kunde ist verpflichtet, sich erkennbare Transportschäden sofort beim Empfang vom Transportunternehmer bescheinigen zu lassen, um Ersatzforderungen an das Transportunternehmen geltend zu machen. BDW ist bemüht, dem Kunden bei der Abwicklung von Transportschäden behilflich zu sein. Äußerlich nicht erkennbare Schäden müssen nach Kenntnis telefonisch und schriftlich bei Warenannahme umgehend dem Transporteur angezeigt werden. Für die Einhaltung der Frist und Abwicklung des Transportschadens ist der Kunde allein verantwortlich. Der Kunde ist als Empfänger zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen das Transportunternehmen aus dem Frachtvertrag gemäß § 421 HGB im eigenen Namen berechtigt.

6. Widerrufsrecht

  • Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht, wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben, zu.
  • Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.

7. Gewährleistung

7.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung.

7.2 Die gelieferten Gegenstände sind gem. § 377 HGB unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn BDW nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen und sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, unverzüglich nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in Textform zugegangen ist.

7.3 Auf Verlangen von BDW ist der beanstandete Gegenstand frachtfrei an diese zurück zu senden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet BDW die Kosten des günstigsten Versandweges. Dies gilt nicht, wenn die Kosten sich erhöhen, weil der Gegenstand sich an einem anderen Ort als dem Lieferort befindet.

7.4 Bei Sachmängeln ist BDW zur Nacherfüllung nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Eine Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Im Falle des Fehlschlagens, der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Ergibt sich bei einer im Rahmen der Mängelrüge durchgeführten Prüfung der Ware, dass die Mängelrüge zu Unrecht erfolgt ist, sind wir berechtigt, eine verkehrsübliche Vergütung für die Prüfung der Ware sowie die Kosten für den Versand zu berechnen.

7.5 Der Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn der Kunde den Kaufgegenstand ohne ausdrückliche Zustimmung von BDW ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderungen entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

7.6 Sollte durch den Hersteller des Liefergegenstandes eine längere Gewährleistungsfrist oder eine Garantie eingeräumt werden, so treten wir unsere Rechte hieraus bereits mit dem Kauf an den Besteller/Käufer ab.

7.7 Im Übrigen gilt Ziffer 8 dieses Vertrages.

8. Haftung

8.1 Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von BDW, eines von deren gesetzlichen Vertretern oder eines von deren Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

8.2 In jedem Fall ist der Nutzer ebenfalls zur Schadensbegrenzung verpflichtet. Dies beinhaltet die rechtzeitige Anzeige von Schäden im Rahmen der weiteren Schadensminimierung.

8.3 Haftet BDW für den Verlust von Daten, die der Kunde auf der Webseite hinterlegt hat, so gilt, dass BDW nur insoweit haftet, soweit der Kunde alle erforderlichen und zumutbaren Datensicherungsvorkehrungen getroffen und sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

8.4 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten außerdem nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch BDW sowie bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften oder Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Die von BDW an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von BDW. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.

9.2 Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für BDW.

9.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

9.4 Wird die Vorbehaltsware vom Kunde verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von BDW und BDW erwirbt unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei BDW eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an BDW. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt BDW, soweit die Hauptsache ihr gehört, dem Kunden anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.

9.5 Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von BDW an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an BDW ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. BDW ermächtigt den Kunde widerruflich, die an BDW abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung von BDW einzuziehen. BDW darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

9.6 Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von BDW hinweisen und BDW hierüber informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, BDW die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde gegenüber BDW.

9.7 BDW wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

9.8 Tritt BDW bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden– insbesondere bei Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist BDW berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

10. Schadensersatzansprüche

10.1 Falls BDW ausdrücklich in die Aufhebung eines verbindlich erteilten Auftrages einwilligt, hat der Kunde 30 % der Auftragssumme zu zahlen, auch wenn wir dies bei der Aufhebung nicht ausdrücklich wiederholen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde den Vertrag nicht erfüllt und bei Rücktritt. Ist der Lieferungsgegenstand bereits geliefert, erhöht sich der Pauschalbetrag um die Kosten des Transportes sowie die Kosten der Aufarbeitung. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.

11. Rechnungskauf

11.1 Der Rechnungsbetrag ist spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse fällig ohne Abzug. Bei Überschreitung von Zahlungszielen werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Zinsen in Höhe von 8% über dem aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank in Rechnung gestellt. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen und bei Umständen, die nach Vertragsabschluss BDW bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern, werden nach Mahnung sämtliche Forderungen sofort fällig. Sämtliche von uns gelieferte Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offen stehender Verbindlichkeiten in unserem Eigentum.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und BDW unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Daneben gelten die Incoterms 2012 der internationalen Handelskammer Paris.

12.2 Die BDW darf den Kunden nach Vertragsabschluss als Referenzkunden benennen. BDW hat das Recht, den Kundennamen als Referenz zu Werbezwecken zu nutzen. Dies gilt auch für die Werbung im Internet. Pressemitteilungen bedürfen darüber hinaus der einverständlichen Abstimmung des Texts.

12.3 Soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht, ist für alle gegenseitigen Ansprüche Erfüllungsort Schorndorf, Gerichtsstand Stuttgart. Dieses gilt auch wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

12.4 Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen AGB davon nicht berührt.